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Allgemeine Geschäftsbedingungen |
Gültig ab 01. November 2002 |
§ 1 Geltung der Bedingungen |
(1) |
WTO erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten, soweit der Vertragspartner Kaufmann i.S.d HGB ist, auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. |
(2) |
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn WTO sie schriftlich bestätigt. Mündliche Vereinbarungen werden grundsätzlich von beiden Seiten schriftlich bestätigt! |
(3) |
WTO behält sich vor, diese AGB jederzeit ändern zu können. Sollte dies geschehen wird dem User in Form einer E-Mail dies mitgeteilt. Der User erklärt sich mit den neuen AGB automatisch einverstanden, sofern er nicht innerhalb von 2 Wochen seinen Account löscht. |
(1) |
Alle Preise verstehen sich zzgl. der nach dem geltenden Recht zu zahlenden Steuern, insbesondere der Mehrwertsteuer, sofern diese nicht als inkl. ausgewiesen ist. |
(2) |
WTO ist berechtigt die Rechnung per Email und per Fax an den Kunden zu senden. Die Rechnung gilt als erhalten, wenn sie an die Domain oder FaxNr.: des Kunden oder eine andere uns bekannte Email-Adresse oder FaxNr.. übersandt worden ist. Einwendungen gegen die Rechnungen von WTO sind vom Kunden innerhalb von 10 Tagen nach deren Zugang schriftlich geltend zu machen. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Der Kunde kann auch nach Fristablauf eine Berichtigung der Rechnungen verlangen, muss dann aber die Unrichtigkeit der Abrechnung nachweisen. Hier ist es erforderlich das jeder Kunde von W-T-O seine Emails am 5, 15 und 25 jeden Monats regelmäßig abruft! |
(3) |
WTO behält sich das Recht vor, die Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen. WTO ist ebenfalls berechtigt, die Leistungen zu ändern, soweit eine solche Änderung handelsüblich bzw. unter Berücksichtigung der Interessen von WTO für den Kunden zumutbar ist, z.B. wenn dies aufgrund von Gesetzesänderungen- u. Ergänzungen notwendig ist. Hier ist es erforderlich das jeder Kunde von W-T-O die News auf der Homepage von W-T-O am 15 und 25 jeden Monats regelmäßig liest! |
(4) |
Soweit WTO kostenlose Dienste zur Verfügung und Leistungen erbringt, können diese jederzeit eingestellt werden. Eine Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht. |
(1) |
Bei Verträgen ohne Mindestmietzeiten ist das Vertragsverhältnis für beide Vertragspartner mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende kündbar. |
(2) |
Bei Verträgen mit Mindestmietzeiten ist das Vertragsverhältnis frühestens zum Ablauf der Mindestmietzeit kündbar. Die Kündigung muss WTO - falls im Vertrag nichts anderes bestimmt ist - mindestens einen Monat vor dem Tag, an dem sie wirksam werden soll, zugehen. |
| (3) |
Bei Vertragskündigung werden schon gezahlte Gebühren von W-T-O nicht zurück erstattet! |
§ 4 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden |
(1) |
Der Kunde ist verpflichtet, die WTO-Dienste sachgerecht zu nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet, |
a) |
dafür zu sorgen, dass die Netz-Infrastruktur oder Teile davon nicht durch übermäßige Inanspruchnahme überlastet werden, |
b) |
die Zugriffsmöglichkeit auf die WTO-Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen; verstoßen oder Gestaltung der Homepage eines Kunden gegen die allgemeinen Gesetze, so räumt der Kunde WTO das Recht ein, den Zugang zu dieser Homepage solange zu sperren, bis der gesetzwidrige Bestandteil entfernt ist. WTO ist im Falle einer gesetzwidrigen oder missbräuchlichen Nutzung des Dienstes Email durch den Kunden ebenfalls berechtigt, diesen ganz oder teilweise von der Nutzung desselben auszuschließen. Das Recht zur Kündigung gemäss §4 Abs.2 bleibt hiervon unberührt, |
c) |
anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen, insbesondere Passwörter geheim zu halten bzw. unverzüglich zu ändern oder Änderungen zu veranlassen, falls die Vermutung besteht, das nicht berechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben, |
d)
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WTO innerhalb eines Monats jede durch Erbfall oder sonstige Gesamtrechtsnachfolge bewirkte Änderung in der Person des Kunden, bei nicht rechtsfähigen Handelsgesellschaften, Erbengemeinschaften, nicht rechtsfähigen Vereinen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts oder Kundengemeinschaften des Hinzutreten oder Ausscheiden von Personen, jede Änderung des Namens des Kunden oder der Bezeichnung, unter der er in den Betriebsunterlagen von WTO geführt wird, jede Änderung der Anschrift anzuzeigen. |
(2) |
Verstößt der Kunde gegen die in Abs.1 Lit. b) genannten Pflichten, ist WTO sofort und in den übrigen Fällen nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. |
(3) |
Einzelheiten des Zusammenwirkens der Anwender untereinander kann WTO im Wege einer Benutzerordnung regeln. Verstöße gegen essentielle Bestimmungen dieser Benutzerordnung berechtigen WTO nach erfolgloser Abmahnung das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. |
(1) |
Eine direkte oder mittelbare Nutzung der WTO - Dienste durch Dritte ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung gestattet. Dies gilt nicht für eine Nutzung der Dienste durch im Geschäftsbetrieb des Kunden beschäftigte Personen oder für solche Personen, die mit dem Kunden in häuslicher Gemeinschaft leben. |
(2) |
Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch. |
(3) |
Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zu Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung der WTO - Dienste durch Dritte entstanden sind. |
(1) |
Monatliche Entgelte sind monatlich im voraus zu zahlen, beginnend mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung. |
(2) |
Sonstige Entgelte, insbesondere nutzungsabhängige Entgelte (Verkehrsgebühren), sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen. |
(3) |
Sofern der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, muss der Rechnungsbetrag spätestens am zehnten Tag nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein.
Nimmt der Kunde am elektronischen Bankeinzug teil und eine Abbuchung seitens WTO wird unbegründet und fälschlicher Weise zurückgewiesen oder auf dem Kundenkonto ist keine Deckung vorhanden ist WTO berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr in Hohe von 10,00.-Euro dem Kunden in Rechnung zu stellen. |
| (4) |
WTO wird ab dem 1.April 2003 Rechnungen nur noch kostenlos via E-Mail versenden. Der Kunde hat dafür zu sorgen das WTO eine gültige E-Mailadresse des Kunden hat. Benötigt der Kunde eine Rechnung auf dem Postwege so ist WTO berechtigt dem Kunden 3,00.-Euro für jede Rechnung als Bearbeitungsgebühr zu berechnen. |
§ 7 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht, Haftung |

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Schadensersatzansprüche sind aus Unmöglichkeit, positiver Vertragsverletzung und Verzug ausgeschlossen, wenn die Schadensursache nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. |
(1) |
Dies gilt nicht, wenn der Kunde wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung gemäß §§ 463, 480 Abs.2, 635 BGB geltend macht. |
(2) |
Sofern WTO fahrlässig eine Kardinalpflicht oder eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. |
(3) |
Gegenansprüche an WTO kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu. |
(4) |
Durch technische Störungen bei W-T-O oder beim Server, sowie bei Erneuerungen der Software und Hardware muss mit zeitlichen Störungen (nicht Online sein, kein Zugriff auf Benutzerkonten und Emailkonten) gerechnet werden. W-T-O wird aber versuchen diese Störungen so kurz wie möglich zu halten. Hier liegt keine Fahrlässigkeit von W-T-O vor, dies beinhaltet eine Erneuerung und Verbesserung des Service am Kunden .
Für Datenverluste wird nicht von Seiten W-T-O gehaftet. Es wird angeregt eine Sicherung von allen Internetdateien, lokal auf eigenen PCs zu behalten. |
(5) |
Für die Folgen von Mängeln, Störungen und/ oder Unterbrechungen der Leistungen von WTO haftet WTO nicht, wenn diese von WTO nicht zu vertreten sind, insbesondere bei Störungen allgemein zugänglicher Telekommunikationseinrichtungen, -netze, -dienste, die nicht von WTO betrieben werden. |
(1) |
Bei Zahlungsverzug ist WTO berechtigt, den Account zu sperren. Für eintretende finanzielle Verluste jeglicher Art haftet W-T-O nicht! |
(2) |
Im Falle des Zahlungsverzuges darf WTO von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Hohe von 5% über dem Diskontsatz der Stadtsparkasse Nürnberg berechnen. Das Recht auf Geltendmachung einer höheren Zinslast bleibt davon unberührt. |
(3)
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Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung der Entgelte bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Entgelte oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Entgelte in Höhe eines Betrages, der das monatliche Grundentgelt für zwei Monate erreicht,
in Verzug, so kann die WTO das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Für eintretende finanzielle Verluste jeglicher Art haftet W-T-O nicht! |
(4) |
Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt WTO vorbehalten. |
| (5) |
Nimmt der Kunde am elektronischen Bankeinzug teil und eine Abbuchung seitens WTO wird unbegründet und fälschlicher Weise zurückgewiesen oder auf dem Kundenkonto ist keine Deckung vorhanden ist WTO berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00.-Euro dem Kunden in Rechnung zu stellen. |
§ 9 Geheimhaltung, Datenschutz |
(1) |
Der Vertragspartner wird hiermit gemäß §33 Abs.1 des Bundesdatenschutzgesetzes sowie §3 Abs.5 des Teledienstdatenschutzgesetzes darüber unterrichtet, dass WTO seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet. |
(2) |
Soweit sich WTO Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist WTO berechtigt, die Teilnehmerdaten offen zulegen, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebes erforderlich ist. |
(3) |
WTO steht dafür ein, dass alle Personen, die von WTO mit der Abwicklung dieses einschließlich der WTO-Datenschutzrichtlinie in ihrer jeweils gültigen Fassung kennen und beachten. Der Teilnehmer seinerseits ist nicht berechtigt, sich oder Dritten vermöge der WTO-Dienste nicht für ihn oder den Dritten bestimmte Daten oder Informationen zu verschaffen. |
(1) |
Erfüllungsort ist Nürnberg/Bayern, Bundes Republik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und aufgrund dieses Vertrages einschließlich Scheck- und Wechselklage sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages ist - soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist - der jeweilige Sitz von WTO. |
(2) |
Auf diesem Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. |
(3) |
An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger der WTO-Kunden gebunden. |
(4) |
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eines dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. |
(5) |
Gleiches gilt für den Fall der Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend. |
Nürnberg, den 03.11.2005
Dreamfactory-WTO (im Text WTO genannt)
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Dreamfactory-WTO © 2005 |
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